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Corona-Pandemie: Aktueller Stand 26.12.2020

Maßnahmen ab 26. Dezember 2020

Link Verordnung

Aktuell darf Sport nur

  • alleine,
  • mit Personen aus dem gleichen Haushalt,
  • mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden LebenspartnerIn,
  • mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister),
    oder mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird,

betrieben werden.

Was ist im Sportbereich erlaubt?

Wir verweisen dazu auf das FAQ der Sport Austria

Sport Austria-  www.sportaustria.at/corona

Bundesministerium - https://www.bmkoes.gv.at/Fragen

Übersicht Sport ab 26. Dezember 2020

Wir empfehlen alle Informationen genau für euren Verein zu prüfen!
Vor der Aufnahme von Sportaktivitäten ist mit dem zuständigen Anlagenbetreiber (Stadt, Verband, etc.) Kontakt aufzunehmen, um abzuklären in welcher Form eine Nutzung der Sportstätte möglich ist.

Achtung: Für einzelne Regionen oder Bundesländer können abweichende Regelungen gelten! Mehr Informationen zu regionalen Maßnahmen HIER

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