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Bundesvereinszuschuss

ASKÖ-interne Richtlinien

für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen gemäß des
Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017

Bundes-Vereinszuschuss:

a. Einsatz ausgebildeter Trainerinnen/Trainer (Übungsleiterinnen/ Übungsleiter, Instruktorinnen/Instruktoren) und Funktionärinnen/ Funktionäre im Verein;
b. Durchführung von Trainingsmaßnahmen;
c. Teilnahme an und Durchführung von Wettkämpfen;
d. Unterstützung des nationalen Trainings- und Wettkampfbetriebs und/oder Bereitstellung der dafür notwendigen Infrastruktur;
e. Errichtung, Erhaltung, Miete und Instandhaltung von Sportstätten unter besonderer Beachtung von Barrierefreiheit;
f. Anschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten.

Antragsberechtigt bei der ASKÖ Bundesorganisation sind die Landesverbände der ASKÖ sowie die Zentralen Vereine (Naturfreunde, ARBÖ, Flugsport), sowie die Mitgliedsvereine der Landesverbände bzw. Zentralen Vereine. Antragsberechtigt bei den ASKÖ-Landesverbänden und den Zentralen Verbänden sind deren Bezirksorganisationen bzw. Mitgliedsvereine.
Die Verwendung der Fördermittel aus dem Bereich „Bundes-Vereinszuschuss“ muss sich ausschließlich auf die oben angeführten Inhalte beziehen.
Die Mitgliedsvereine der ASKÖ-Bundesorganisation haben sicherzustellen, dass die erhaltenen Fördermittel gemäß den Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen gemäß Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017, abgerechnet werden.
Die ASKÖ-Landesverbände sowie Zentralen Vereine haben sicherzustellen, dass alle Belege über die eingesetzten Mittel so aktuell wie möglich in die Belegsaufstellungen (Formblatt BSG) eingetragen werden. Die ASKÖ Landesverbände sowie die Zentralen Vereine sind an ASKÖ-interne Abrechnungsziele der jeweiligen Förderbereiche gebunden. Die Abrechnungen
sind laufend zu überprüfen und bei maßgeblichen Abweichungen zeitgerecht der ASKÖ-Bundesgeschäftsstelle zu melden. Die Belegsaufstellungen sind bis spätestens Ende Jänner des darauffolgenden Jahres der ASKÖ-Bundesgeschäftsstelle zu übermitteln.
Die Belege über die verwendeten Bundes-Sportförderungsmittel verbleiben in den ASKÖ-Landesverbänden bzw. Zentralen Verbänden und sind jederzeit auf Verlangen vorzulegen.
Die ASKÖ-Landesverbände und die Zentralen Verbände sind verpflichtet, einen Sachbericht über den Mitteleinsatz nach Ablauf eines Kalenderjahres (im Regelfall bis 31. Jänner des Folgejahres) der ASKÖ-Bundesgeschäftsstelle zu übermitteln. Diese Sachberichte werden in der ASKÖ-Bundesgeschäftsstelle zu einem Jahresbericht zusammengeführt. Ab einer Höhe von € 10.000,00 ist auch vom Mitgliedsverein ein Sachbericht über den erhaltenen Bundes-Vereinszuschuss zu legen.
Mittel, die dem Förderzweck bzw. den „Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017, nicht entsprechen, sind an die auszahlende Stelle zurückzuzahlen.

Dienstleistungen

Details unter Service Grundsätze

Serviceleistungen für Mitgliedsvereine:

  • Information / Beratung / Hilfestellung
  • Aus- und Fortbildungen
  • Sportveranstaltungen
  • Vertretungsfunktion
  • Betrieb und Instandhaltung von Sportanlagen
  • Förderungen
  • Pressekontakte