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Österreichischer Vorlesetag 2022

Österreichischer Vorlesetag 2022

Unter dem Motto "Vorlesen für den Frieden" findet auch heuer am 24.03.2022 der Österreichische Vorlesetag statt. Dies ist eine Initiative, die das Lesen wieder ins Zentrum des allgemeinen Interesses rücken will.

Wir laden alle Interessierten sehr herzlich dazu ein, auch ein Teil dieser Aktion zu sein – alle Infos findet ihr auch unter: https://vorlesetag.eu/

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Oster-Bewegungsfest

Oster-Bewegungsfest

Am Samstag den 09.04.2022 findet im ASKÖ WAT Bewegungszentrum Wienerberg ein „Oster – Bewegungsfest“ für Kinder statt! Unser ASKÖ Fit-Frosch Hopsi Hopper freut sich bereits auf die vielen Spiele und die tollen Bewegungsstationen.

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ASKÖ Wien Generalversammlung und Sporthauptausschuss erfolgreich abgehalten

ASKÖ Wien Generalversammlung und Sporthauptausschuss erfolgreich abgehalten

Die ordentliche Generalversammlung der ASKÖ Wien wurde am 10. März 2022 erfolgreich abgehalten. Das oberste Gremium der ASKÖ Wien traf im festlichen Spiegelsaal im Haus des Sports zusammen. Auf dem Programm standen unter anderem die Berichte über die abgelaufene Funktionsperiode, Anträge, Neuwahlen des Vorstands, der Kontrolle und des Sportausschusses. Abgerundet wurden die Reden mit Foto- und Videoeinspielungen der letzten 4 Jahre.

Eine Auswahl der Bilder findet ihr auf Flickr!

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Ankündigung ordentlichen ASKÖ-Wien Generalversammlung 2022

Die ordentliche Generalversammlung der ASKÖ Wien wird wie folgt angekündigt:
Die Einladungen an die Delegierten sind via Email mit 10.02.2022 versandt worden.

Donnerstag, 10. März 2022, um 18.30 Uhr,
Haus des Sports / Spiegelsaal – Prinz Eugen Straße 12, 1040 Wien

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Corona-Maßnahmen Update 05.03.22

Maßnahmen Wien -  05.03.2022 - Link Verordnung

  • In Wien gilt für nicht-öffentliche Indoor-Sportstätten und Gastronomie (z.B. Kantine) weiterhin 2G (geimpft oder genesen) und für Zusammenkünfte indoor eine FFP2-Maskenpflicht (ausgenommen Sportausübung). Für Spitzensportler:innen gilt dabei im Sinne der beruflichen Tätigkeit weiterhin 3G.

Bundesweite Maßnahmen - 05.03.2022 - Link Verordnung

COVID-Update: Keine Einschränkungen mehr für Sport (ausgenommen Wien)
Die mit 5.3. in Kraft getretenen Novellen der COVID-Bundes- und -Wiener Verordnung bringen v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:

  • Es gibt keine Zutrittsbeschränkungen (G-Nachweis oder Sperrstunde) für Sportstätten mehr
  • Es gibt keine Gruppengrößenbeschränkungen für Zusammenkünfte mehr
  • Verantwortliche von Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen und Betreiber:innen nicht-öffentlicher Sportstätten haben eine/n COVID-19-Beauftragte/n zu bestellen sowie ein COVID-19-Präventionskonzept ausarbeiten und umsetzen
  • Es wird weiterhin empfohlen, in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen (ausgenommen Sportausübung und Feuchträume)

In den restlichen Bundesländern gelten bezüglich der Sportausübung die Maßnahmen des Bundes.

      Was ist im Sportbereich erlaubt? Für Details verweisen wir dazu auf das FAQ der Sport Austria.

      Weitere Informationen für die in Wien geltenden Regeln unter:
      https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/

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      MA 51 - Sport Wien Talenteschwimmen für Kinder von 5 bis 12 Jahren

      MA 51 - Sport Wien Talenteschwimmen für Kinder von 5 bis 12 Jahren

      März 2022 bis inkl. Mai 2022

      Die MA 51 – Sport Wien bietet, in Kooperation mit dem ASKÖ WAT Wien und dem Mitgliedsverein „Easy Swim Vienna“, seit Jahren Schwimmkurse für Kinder zu sehr günstigen Tarifen an. So ist gewährleistet, dass möglichst vielen Personen - auch in finanziell schwierigen Situationen aufgrund der Pandemie – der Zugang zum Vereinssport bzw. zu einem Schwimmkurs ermöglicht wird.

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      Corona-Maßnahmen Update 19.02.22

      Maßnahmen Wien -  19.02.2022 - Link Verordnung

      • Zum Betreten von Indoor-Sportstätten braucht man einen 2G-Nachweis. Darüber hinaus ist beim Betreten sowie am Weg von und zu den Nasszellen, Geräten oder Ähnlichem eine FFP2-Maske sowie ein 2-Meter-Abstand zu anderen Besucher*innen vorgeschrieben
      • Die Personenobergrenze für Veranstaltungen wird aufgehoben.  PCR-Testergebnisse dürfen nicht älter als 48 Stunden sein, Antigen-Tests sind nicht gültig. Speisen und Getränke dürfen nur ausgegeben werden: - Bei Zusammenkünften bis zu 50 Personen. - Bei Zusammenkünften mit zugewiesenen Sitzplätzen. Es gelten die Gastronomie-Regeln.

      • die Gültigkeit des PCR-Tests ist in Wien auf 48 Stunden reduziert. (auch bei körpernahen Dienstleistungen und Ort beruflicher Tätigkeit (vgl § 1 und 2).

      Bundesweite Maßnahmen - 19.02.2022 - Link Verordnung

      In allen restlichen 8 Bundesländern gelten aktuell bezüglich der Sportausübung die Maßnahmen des Bundes.

      • Für nicht-öffentliche Sportstätten gilt 3G
      • Für Zusammenkünfte (Training, Wettkampf, Kurs…) gilt 3G
      • Die Spitzensportbestimmungen bleiben unverändert

          Was ist im Sportbereich erlaubt? Für Details verweisen wir dazu auf das FAQ der Sport Austria.

          Weitere Informationen für die in Wien geltenden Regeln unter:
          https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/

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          © Walter Fejek

          ASKÖ WAT Wien trauert um Rudi Satran

          Tief betroffen geben wir die Nachricht vom Ableben von Rudolf Satran im stolzen Alter von 92 Jahren bekannt.
          Als Spätberufener wurde „unser“ Rudi mit 82 Jahren noch Übungsleiter des WAT.

          Er war Zeit seines Lebens immer sportlich aktiv. Am liebsten nahm er am Fit Sport Austria Kongress in Saalfelden sowie an der Senior:innensportwoche in Schielleiten teil.

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          Corona-Maßnahmen Update 12.02.22

          Bundesweite Maßnahmen - 12.02.2022 - Link Verordnung

          In allen Bundesländern gelten aktuell bezüglich der Sportausübung die Maßnahmen des Bundes.

          • Keine Beschränkung mehr bei Anzahl der Teilnehmer:innen (aber weiterhin 2G und ab 51 Personen Anzeige- bzw. ab 251 Personen Bewilligungspflicht)
          • Bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 50 Teilnehmer:innen keine Speisen/Ausschank
          • Für Veranstaltungen mit weniger als 51 Teilnehmer:innen keine Sperrstunde mehr (aber Sportstätten weiterhin 5-24 Uhr)
          • Kein Contract Tracing mehr wenn durchgehend Maske getragen wird (z.B. Pulikum)
          • Die Spitzensportbestimmungen bleiben unverändert

          Maßnahmen Wien -  12.02.22 - Link Verordnung 

          • die Gültigkeit des PCR-Tests ist in Wien auf 48 Stunden reduziert. (auch bei körpernahen Dienstleistungen und Ort beruflicher Tätigkeit (vgl § 1 und 2)).

          Mit Stand 31.01.2022 ist Kontaktsport Indoor in Wien somit wieder möglich. (Link Verordnung Wien)
          In Wien können somit auch wieder Kampf- und Kontaktsport nach den Maßnahmen der Bundesverordnung ausgeübt werden.

            Was ist im Sportbereich erlaubt? Für Details verweisen wir dazu auf das FAQ der Sport Austria.

            Weitere Informationen für die in Wien geltenden Regeln unter:
            https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/

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            Corona-Maßnahmen Update 31.01.22

            Bundesweite Maßnahmen - Kontaktsport in Wien Indoor wieder möglich

            Update 05.02.2022 - Link Verordnung

            In allen Bundesländern gelten aktuell bezüglich der Sportausübung die Maßnahmen des Bundes.

            • Die 25-Personen-Grenze wurde auf 50 erhöht. Trainings und Wettkämpfe sind somit im Breitensport mit bis zu 50 Teilnehmer:innen möglich
            • Die Spitzensportbestimmungen bleiben unverändert
            • Die Sperrstunde wurde auf 24 Uhr verlängert
            • Stehen ausschließlich zugewiesene Sitzplätze zur Verfügung, gelten für Personen (z.B. Zuschauer:innen) indoor wie outdoor eine Obergrenze von max. 2.000 Teilnehmer:innen und der 2G-Nachweis.

            Maßnahmen  ab 11.01.2022 - Link Verordnung bzw. ab 31.01.2022 - Link Verordnung gültig bis 27.02.2022

            Mit Stand 31.01.2022 ist Kontaktsport Indoor in Wien somit wieder möglich. (Link Verordnung Wien)
            In Wien können somit auch wieder Kampf- und Kontaktsport nach den Maßnahmen der Bundesverordnung ausgeübt werden.

            Die übrigen gültig Maßnahmen seit 11.01.2022 bleiben grundsätzlich in Kraft bzw. unverändert.

            • FFP2-Maskenpflicht im Freien bzw. auf öffentlichen Orten sofern der 2-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann. (ausgenommen Sportausübung)
            • Die Prüfpflicht des 2G-Nachweises gilt bei Betreibern von nicht öffentlichen Sportstätten bzw. in allfälligen auf der Sportanlage befindlichen Verkaufsshops bzw. bei Zusammenkünften (auch für Sportveranstaltungen)
            • Sonderbestimmungen für Spitzensport bleiben unverändert

              Was ist im Sportbereich erlaubt? Für Details verweisen wir dazu auf das FAQ der Sport Austria.

              Weitere Informationen für die in Wien geltenden Regeln unter:
              https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/

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              Strengere Corona-Maßnahmen für Wien verlängert

              Update 31.01.22 -  Bundesweite Maßnahmen - keine Veränderungen für den Sport

              Maßnahmen  ab 11.01.2022 - Link Verordnung
              bzw. ab 31.01.2022 - Link Verordnung gültig bis 27.02.2022

              • FFP2-Maskenpflicht im Freien bzw. auf öffentlichen Orten sofern der 2-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann. (ausgenommen Sportausübung)
              • Die Prüfpflicht des 2G-Nachweises gilt bei Betreibern von nicht öffentlichen Sportstätten bzw. in allfälligen auf der Sportanlage befindlichen Verkaufsshops bzw. bei Zusammenkünften (auch für Sportveranstaltungen)
              • Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur bis 22 Uhr betreten werden
              • Sportveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze wie z.B. Trainings dürfen nur mit max. 25 Personen stattfinden (auch outdoor)
              • Sportveranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen (z.B. Zuschauer:innen) können indoor wie outdoor mit max. 500 Personen bei 2G-Nachweis, max. 1.000 Personen bei 2G-Nachweis+PCR-Test und max. 2.000 Personen bei Boosterimpfung+PCR-Test stattfinden
              • Sonderbestimmungen für Spitzensport bleiben unverändert

              COVID-Verordnung: strengere Maßnahmen in Wien bis 30.01.22 (Link zur Verordnung) bzw. 30.01 (Link zur Verordnung)

              • Sport darf indoor nur ohne Körperkontakt ausgeübt werden. Zusätzlich ist ein 2m Abstand zu allen anwesenden Personen zu jedem Zeitpunkt einzuhalten.
              • Bei Zusammenkünften von mehr als 25 Personen outdoor gilt 2G+. Es ist also ein zusätzlicher Nachweis über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, vorzuweisen.
              • Indoor Sportstätten dürfen nur mit FFP2-Maske betreten werden, die FFP2-Maske muss jederzeit getragen werden, außer bei der Sportausübung.

              Was ist im Sportbereich erlaubt? Für Details verweisen wir dazu auf das FAQ der Sport Austria.

              Weitere Informationen für die in Wien geltenden Regeln unter:
              https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/

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              Respekt und Sicherheit Termine 2022

              Respekt und Sicherheit Termine 2022

              Der ASKÖ WAT Wien engagiert sich für ein Klima des Respekts, der Anerkennung und des Schutzes seiner Mitglieder und SportlerInnen. Gemeinsam mit der BSO und den anderen zwei Dachverbänden wird mit der Initiative „Für Respekt und Sicherheit“ ein klares Zeichen gegen sexualisierte Gewalt gesetzt und ein sportliches Umfeld von Vertrauen und Respekt verfolgt.

              Termine 2022 - Workshops - zur Online Anmeldung
              Sensibilisierungsworkshop (für Trainer/innen, Vereinsmitglieder)
              am Sonntag 23.01.2022 13:00 – 17:00 (online) - Ausschreibung

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              Weihnachtsferien ASKÖ WAT Wien Geschäftsstelle

              Weihnachtsferien ASKÖ WAT Wien Geschäftsstelle

              Wir wünschen allen Funktionär*innen, Sportler*innen, Partner*innen und Wegbegleiter*innen ein frohes und gesundes Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und freuen uns auf ein gemeinsames sportliches Jahr 2022.

              Das Büro ist ab dem 24. Dezember 2021 bis zum 09. Jänner 2022 geschlossen.

              Ab dem 10. Jänner sind wir wieder vor Ort in der Geschäftsstelle für euch da.

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              C_Stefan_Joham

              Interesse Sportangebot Frühjahr 2022

              Der ASKÖ WAT Wien startet voraussichtlich am Mittwoch, 16.02.2022 in das Frühjahrssemester. Eine Anmeldung wird ab Montag, 31.01.2022 online sowie vor Ort am Standort Wienerberg und in der Geschäftsstelle möglich sein.

              Falls es aufgrund von neuen Vorgaben der Bundesregierung Änderungen geben sollte, informieren wir sie auf unserer Homepage darüber.

              Sie möchten unser Programm erhalten? Tragen Sie sich einfach in das  Online-Formular unter mehr ein und wir informieren Sie über unser Sportangebot.

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              Weihnachtsturnen mit HOPSI HOPPER

              Weihnachtsturnen mit HOPSI HOPPER

              Um das Warten auf das Weihnachtsfest zu verkürzen, laden wir sehr herzlich zum Weihnachtsturnen am Samstag den 18.12.2021 im ASKÖ WAT Bewegungszentrum Wienerberg ein. Es erwartet Sie und Ihre Kinder ein vorweihnachtliches Bewegungsprogramm.

              Die Anmeldung ist ab sofort über unsere Homepage (Stichwort „Weihnachten“) oder im Bewegungszentrum vor Ort möglich.

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              Öffnungsschritte im Sport ab 12. Dezember 2021

              Öffnungsschritte im Sport ab 12. Dezember 2021

              Strengere Corona-Maßnahmen für Wien

              Für die Sportausübung im Bundesland Wien gelten – zusätzlich zu den Regeln des Bundes – seit Sonntag den 12.12.2021 strengere Maßnahmen. 

              Update 21.12. Die Maßnahmen wurden bis 31.12.2021 verlängert. (Link zur Verordnung)

              COVID-Verordnung: strengere Maßnahmen in Wien (Link zur Verordnung):

              • Sport darf indoor nur ohne Körperkontakt ausgeübt werden. Zusätzlich ist ein 2m Abstand zu allen anwesenden Personen zu jedem Zeitpunkt einzuhalten.
              • Bei Zusammenkünften von mehr als 25 Personen outdoor gilt 2G+. Es ist also ein zusätzlicher Nachweis über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, vorzuweisen.
              • Indoor Sportstätten dürfen nur mit FFP2-Maske betreten werden, die FFP2-Maske muss jederzeit getragen werden, außer bei der Sportausübung.

              Was ist im Sportbereich erlaubt? Für Details verweisen wir dazu auf das FAQ der Sport Austria.

              Weitere Informationen für die in Wien geltenden Regeln unter:
              https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/

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              Corona-Pandemie: Aktueller Stand 22.11.2021

              Lockdown Maßnahmen - ab 22. Novmeber 2021 - Verordnung
              Sport eingeschränkt weiterhin möglich

              • Betreten von nicht öffentlichen Sportstätten (indoor) zum Zwecke der Ausübung von Sport ist grundsätzlich verboten.

              Aktuell darf Sport nur

              • alleine,
              • mit Personen aus dem gleichen Haushalt,
              • mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner:in,
              • mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister),
              • mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird

              betrieben werden.
              Ausgenommen von diesen Beschränkungen ist nur der Spitzensport.

                  Was ist im Sportbereich erlaubt? - siehe mehr

                  Wir verweisen dazu auf das FAQ der Sport Austria

                  Weitere Informationen für die in Wien geltenden Regeln unter:
                  https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/

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                  Virtueller MOVEMBERLAUF 2021 - 20. & 21. November

                  Virtueller MOVEMBERLAUF 2021 - 20. & 21. November

                  Unter dem Motto „Mit Bewegung etwas bewegen“ wird auch 2021 der Movemberlauf als Virtual Run am 20. & 21. November stattfinden.

                  Interessierte Läufer:innen und Walker:innen in ganz Österreich können sich für den Charity Run über 2,5 oder 5 Kilometer anmelden. Gelaufen und gewalked werden darf überall -  egal, in welchem Bundesland, direkt von der Haustür weg oder auf der Lieblingstrecke – und das mit oder ohne Schnauzbart.

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                  Corona-Pandemie: Aktueller Stand 19.11.2021

                  Verordnung Maßnahmen - Wien ab 19. Novmeber 2021

                  • Veranstaltungen/Zusammenkünfte mit mehr als 25 TeilnehmerInnen sind nur mehr mit 2G+ möglich (geimpft oder genesen und zusätzlich PCR getestet), unabhängig ob indoor oder outdoor.
                  • Die FFP2-Maskenpflicht wird darüber hinaus auf alle Innenräume ausgeweitet, die nicht Privatbereiche sind.

                  Ninja-Pass und Zutrittsregelungen für Kinder und Jugendliche

                  • Die Testpflicht ab 6 Jahre bleibt bestehen.
                  • Für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren gilt 3G mit erweiterten Testgültigkeiten: 48 Stunden beim Antigen-Schnelltest und 72 Stunden beim PCR-Test. In dieser Altersgruppe gilt auch ein vollständig ausgefüllter Ninja-Pass als Eintrittsberechtigung bis zum jeweiligen Ende der Woche.
                  • Für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren gilt der Ninja-Pass nicht
                    als Eintrittstest. In Wien gilt für sie 2,5G und jeder Schultest einzeln für sich.

                  Weitere Informationen für die in Wien geltenden Regeln unter:
                  https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/

                      Was ist im Sportbereich erlaubt? - siehe mehr

                      Wir verweisen dazu auf das FAQ der Sport Austria

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                      (c)stefanjoham

                      TRY IT NOW - Fit durch den Winter

                      Wer fit und aktiv durch die kalte Jahreszeit kommen möchte, kann sich ab sofort für stark ermäßigte Restplätze in unserem Sportangebot anmelden.

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                      Nutzung von Schul-Turnsälen Wien - Stand 16.11.2021

                      Für Vereine ist laut Bildundsdirektion Wien folgende Regelung geltend (Stand 16.11.2021)

                      Bei Erfüllung folgender  Erfordernisse steht der Turnsaalbenützung von Vereinen/Verbänden in Wien nichts entgegen!
                      Ausnahme:
                      Schulen können auf Grund von Eigenbedarf unabhängig dieser Regel den Zutritt ablehnen.

                      Schulraumüberlassung

                      Diese ist zulässig, unter der Voraussetzung, dass kein Kontakt zwischen den externen Personen, den Schüler/inne/n und den Lehrpersonen erfolgt.

                      Für die Sportausübung bzw. Betretung ist ein Nachweis der geringen epidemiologischen Gefahr laut aktuellen Richtlinen der Stadt Wien zu erbringen und  während des gesamten Aufenthalts in der Schule bereithalten.

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