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Corona-Pandemie: Aktueller Stand 08.11.2021

Verordnung Maßnahmen ab 08. Novmeber 2021 - Link Verordnung

Die mit 8.11. 0.00h in Kraft tretende Verschärfung der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung (Bundesverordnung) bringt vor allem folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:

  • Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur mehr mit 2G (geimpft, genesen) betreten werden
  • Zusammenkünfte mit mehr als 25 TeilnehmerInnen nur mehr mit 2G
  • Für Kinder/Jugendliche bis 12 Jahre gilt der Ninja-Pass als 2G-Nachweis (in Wien)
  • Für SpitzensportlerInnen, TrainerInnen und BetreuerInnen gilt weiterhin 3G (2,5G in Wien)

Update Wien ab 12.11 :

  • Für Kinder von 12-15 Jahren gilt die 2,5G-Regel (geimpft, genesen , PCR-getestet). Damit gilt der „Ninja-Pass“ zwar unter der Woche, aber nicht über das ganze Wochenende. Für diese Altersgruppe gelten PCR-Tests 48 Stunden.

Weitere Informationen für die in Wien geltenden Regeln unter:
https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/

Was ist im Sportbereich erlaubt? - siehe mehr

Wir verweisen dazu auf das FAQ der Sport Austria


Sport Austria-  www.sportaustria.at/corona

Übersicht Sport ab 08.11.2021 - Was ist im Sportberich erlaubt - folgt

Öffentlicher Ort (Wiese, Park…)
Outdoor

Nicht-öffentliche Sportstätte
Outdoor/Indoor

Quadratmeter p.P.

nein

nein

Öffnungszeiten

0-24 Uhr

0-24 Uhr

2G-Nachweis (für berufliche Tätigkeit gilt 3G)

ab mehr als 25 TeilnehmerInnen

bei der Sportausübung und i.d.R für ZuschauerInnen

Präventionskonzept

nein

ja

COVID-19-Beauftragte/r

nein

ja

Abstand

keiner

keiner

Maskenpflicht

nein

nein (sofern Zweck der Betretung der Sportstätte die Sportausübung ist)

Zusammenkünfte/
Veranstaltungen

mehr als 25 TeilnehmerInnen: 2G-Nachweispflicht
mehr als 50 TeilnehmerInnen: Anzeigepflicht, 2G-Nachweispflicht, Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte/r

immer 2G-Nachweispflicht;
mehr als 50 TeilnehmerInnen: Anzeigepflicht, Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte/r;
Spitzensport: gesonderte Bestimmungen

Contact Tracing

bei Zusammenkünften mit mehr als 25 TeilnehmerInnen und länger als 15 Minuten

beim Aufenthalt länger als 15 Minuten wenn nicht überwiegend im Freien; bei Zusammenkünften mit mehr als 25 TeilnehmerInnen (auch im Freien); im Spitzensport immer notwendig

Link Maßnahmen bis 07.11.2021

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