Förderanträge ASKÖ Wien
ASKÖ Wien Vereine stellen ihre Förderanträge ausschließlich über die folgenden Onlineformulare an die Geschäftsstelle.
Die Anträge werden anschließend vom Sportausschuss behandelt.
Die Richtlinien und die Einreichungsformulare findet ihr hier.
Antragsmöglichkeiten zur Sportförderung für das Jahr 2021
1. Nachwuchsgrundförderung
Anträge ausschließlich für Vereine mit Nachwuchsarbeit (U18) in anerkannten Sportarten laut BSO bzw. Stadt Wien.
Deadline Einreichung für das Förderjahr 2021 - 01. Mai 2021.
Zur Einreichung und Details Nachwuchs Grundförderung Vereine
2. Projektförderung / Sonderanträge
Anträge für alle Vereine und Sparten.
Anträge können grundsätzlich ganzjährig gestellt werden.
Die letztmögliche Einreichung im Kalenderjahr ist die Oktober Sportausschuss-Sitzung des laufenden Jahres.
Zur Einreichung und Details Förderantrang Projekte und Sonderförderungen
Termine/ Fristen
Nachwuchsjahresförderung - 01.März des Kalenderjahres.
Projektförderung/Sonderanträge - Der letztmögliche Einreichungstermin im Kalenderjahr für Projekte und Sonderanträge ist die Oktobersitzung des Jahres (eine Woche vor Sitzungstermin).
Sitzungen des ASKÖ-Wien Sportausschusses
- 10. März 2021
- 19. Mai 2021
Bitte beachtet! Der letztmögliche Einreichungstermin im Kalenderjahr für Projekte und Sonderanträge ist die Oktobersitzung des Jahres (eine Woche vor Sitzungstermin)
Fördermöglichkeiten
Die ASKÖ-Wien fördert Vorhaben im Sport aufgrund konkreter Anträge. Entsprechende Ansuchen sind an den Verband zu richten. Der Sportausschuss prüft und berät über diese Anträge und fasst demokratisch seine Beschlüsse.
Als besonders förderungswürdig sind laut Beschluss des Sport-Hauptausschusses Vereine und Sparten einzustufen, die sich verstärkt um die Nachwuchsarbeit annehmen.
Nachwuchsaktivitäten werden daher bei der Verteilung von Fördermitteln besonders berücksichtigt.
Weiters können Veranstaltungen, Trainingslager und Integrationsprojekte gefördert werden.
Förder-leitlinien/Möglichkeiten des SPA
- Unser Fokus liegt auf Förderung von Programmen zur Kinder-, Nachwuchsförderung und Unterstützung von benachteiligten Gruppen, vor allem bei jenen Vorhaben zur Stärkung des Breitensports.
- Teilnahme an, Vorbereitung und Ausrichtung von ASKÖ Landesmeisterschaften
- Teilnahme an, Vorbereitung und Ausrichtung von ASKÖ Bundesmeisterschaften
- Turnier-/Meisterschaftsteilnahmen
- Turnierausrichtungen
- Schulkooperationen
- Trainingslager/Lehrgänge
- Maßnahmen die darauf abzielen neue Mitglieder anzusprechen („Tag der offenen Tür“ „Schnuppertag“ „Vorführung“ „Probetraining“ etc.)
Förderrichtlinien
Für eine Antrags-Einreichung eines Mitgliedsvereins:
- 1. Mitgliedsbeitrag fristgerecht bezahlt
- 2. Einbindung des ASKÖ Logos im Vereinsauftritt (Ausschreibungen, Internet, Dressen)
- 3. Mindestens ein Sportbericht in der abgelaufenen Saison (Zeitung und/oder Internet)
- 4. Bei vom Verein ausgetragenen Veranstaltungen ist ein Fotobeleg des ASKÖ Banners dem Projektbericht bei Abrechnung beizulegen.
Für eine Antrags-Einreichung die durch eine gesamte Sparte eingereicht werden:
- 1. Fristgerecht eingereichter Erfolgsbericht des abgelaufenen Jahres
- 2. Fristgerecht eingereichter Vorhabensbericht des nächsten Jahres
- 3. Zumindest eine Berichterstattung im abgelaufenen Jahr in den Verbandsmedien
- 4. ASKÖ Logo auf Ausschreibungen, Internet-Auftritten und sonstigen veröffentlichten Druckwerken unserer Förderungsnehmer.