Corona-Pandemie: Aktueller Stand 19.05.2021
Sport Austria- www.sportaustria.at/corona
Bundesministerium - https://www.bmkoes.gv.at/Fragen
Übersicht Sport ab 19.05.2021 - Was ist im Sportberich erlaubt
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Öffentlicher Ort (Wiese, Park…) |
Nicht-öffentliche Sportstätte |
Quadratmeter p.P. |
nein |
indoor 20 m2 |
Öffnungszeiten |
0-24 Uhr |
5-22 Uhr |
Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr („Eintrittstest“) |
nein |
bei der Sportausübung und i.d.R für ZuschauerInnen; |
Präventionskonzept |
nein |
ja |
COVID-19-Beauftragte/r |
nein |
ja |
Abstand |
2 m beim Betreten; |
2 m beim Betreten; |
Maskenpflicht |
nein |
ja (indoor wie outdoor), außer bei Sportausübung und in Feuchträumen |
Zusammenkünfte/ |
* 5-22 Uhr: max 10 Erwachsene aus 10 |
Training/Wettkampf in sportartüblicher Gruppengröße (ohne ZuschauerInnen); |
Contact Tracing |
bei jeder Art von Zusammenkunft mit mehr als 10 Personen und länger als 15 Minuten |
beim Aufenthalt länger als 15 Minuten wenn nicht überwiegend im Freien und 2 m Abstand eingehalten wird; |
• Für nicht-öffentliche Sportstätten ist ein Präventionskonzept, ein/e COVID-19-Beauftragte/r, ein Nachweis geringer epidemiologische Gefahr („Eintrittstest“) und in der Regel Contact Tracing notwendig.
• Die Ausnahme für Spitzensportveranstaltungen (200 outdoor/100 indoor) bleibt weiter bestehen.
• Einhergehend mit bestimmten Auflagen sind outdoor bis zu 3.000 und indoor bis zu 1.500 ZuschauerInnen erlaubt, wobei nur 50% der Kapazität genutzt werden dürfen.