Corona-Pandemie: Aktueller Stand 25.01.2021
Sport Austria- www.sportaustria.at/corona
Bundesministerium - https://www.bmkoes.gv.at/Fragen
Übersicht Sport ab 25. Jänner 2021
Aktuell darf Sport nur
• alleine,
• mit Personen aus dem gleichen Haushalt,
• mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden LebenspartnerIn,
• mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister),
• oder mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird,
betrieben werden.
Ein Mund-Nasen-Schutz muss bei der Sportausübung nicht getragen werden. Es müssen jedoch zu haushaltsfremden Personen zwei Meter Abstand gehalten werden.
Sport darf im eigenen privaten Wohnbereich, an öffentlichen Orten im Freien oder auf Outdoor-Sportstätten betrieben werden. Auf Outdoor-Sportstätten müssen pro Person 10 m2 zur Verfügung stehen. Indoor-Sportstätten müssen geschlossen bleiben.
Ausgenommen ist nur der Spitzensport (siehe FAQ "Sind Veranstaltungen mit SpitzensportlerInnen vom Veranstaltungsverbot ausgenommen?").
Wir empfehlen alle Informationen genau für euren Verein zu prüfen!
Vor der Aufnahme von Sportaktivitäten ist mit dem zuständigen Anlagenbetreiber (Stadt, Verband, etc.) Kontakt aufzunehmen, um abzuklären in welcher Form eine Nutzung der Sportstätte möglich ist.
Achtung: Für einzelne Regionen oder Bundesländer können abweichende Regelungen gelten! Mehr Informationen zu regionalen Maßnahmen HIER